17.05.2012, 04:25 Uhr
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REACH
Das europäische Chemikalienrecht für das Inverkehrbringen
von Chemikalien wird nach einem mehrjährigen Übergangszeitraum in nur zwei Verordnungen zusammengefasst und neu geordnet:
Die REACH -Veordnung regelt die Prüfpflichten für chemische Stoffe (Registrierung), die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt sowie Zulassungen und Beschränkungen.
Die GHS-Verordnung regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (Bezeichnung nach EG-Richtlinien: Zubereitungen ).
Die Grafik zeigt den Stand der Umsetzung von REACH und GHS.
Die neue europäische Chemikalienverordnung REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Es ist die erste Chemikalienverordnung, die sich nicht nur an die chemische Industrie wendet, sondern nimmt branchenübergreifend alle Unternehmen, die chemische Stoffe oder Zubereitungen verwenden, in die Pflicht. Deshalb kann die neue Verordnung, die kurz als REACH bezeichnet wird, auch Auswirkungen für Mitgliedsbetriebe der BGN haben. An dieser Stelle finden Sie Informationen zu REACH und Empfehlungen für Mitgliedsbetriebe der BGN.
Die Aussagen in diesem Internetauftritt haben keinen Rechtsnormcharakter wie Gesetze oder Verordnungen. Die Verantwortlichen sind nicht von ihrer Pflicht entbunden, bei Bedarf in den Vorschriften nachzulesen.
Die Umsetzung von REACH ist ein mehrjähriger Prozess, in dessen Verlauf verschiedene Fristen gelten. Unter „REACH aktuell“ finden Sie Informationen über die zum jeweiligen Zeitpunkt durchzuführenden Schritte. Wenn Sie über Neuigkeiten in „REACH aktuell“ per E-mail benachrichtigt werden möchten, haben Sie die Möglichkeit, sich anzumelden. Diese Anmeldung ist kostenlos und begründet keinerlei Verpflichtungen. Hier geht´s zur Anmeldung .
Die REACH -Veordnung regelt die Prüfpflichten für chemische Stoffe (Registrierung), die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt sowie Zulassungen und Beschränkungen.
Die GHS-Verordnung regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (Bezeichnung nach EG-Richtlinien: Zubereitungen ).
Die Grafik zeigt den Stand der Umsetzung von REACH und GHS.
Die neue europäische Chemikalienverordnung REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Es ist die erste Chemikalienverordnung, die sich nicht nur an die chemische Industrie wendet, sondern nimmt branchenübergreifend alle Unternehmen, die chemische Stoffe oder Zubereitungen verwenden, in die Pflicht. Deshalb kann die neue Verordnung, die kurz als REACH bezeichnet wird, auch Auswirkungen für Mitgliedsbetriebe der BGN haben. An dieser Stelle finden Sie Informationen zu REACH und Empfehlungen für Mitgliedsbetriebe der BGN.
Die Aussagen in diesem Internetauftritt haben keinen Rechtsnormcharakter wie Gesetze oder Verordnungen. Die Verantwortlichen sind nicht von ihrer Pflicht entbunden, bei Bedarf in den Vorschriften nachzulesen.
Die Umsetzung von REACH ist ein mehrjähriger Prozess, in dessen Verlauf verschiedene Fristen gelten. Unter „REACH aktuell“ finden Sie Informationen über die zum jeweiligen Zeitpunkt durchzuführenden Schritte. Wenn Sie über Neuigkeiten in „REACH aktuell“ per E-mail benachrichtigt werden möchten, haben Sie die Möglichkeit, sich anzumelden. Diese Anmeldung ist kostenlos und begründet keinerlei Verpflichtungen. Hier geht´s zur Anmeldung .
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